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Fahrzeuge: Eigentumsübertragung und Import-Anträge nun nach Vormerkung

Beim Schalter für Mobilität ist für die Eigentumsübertragung und für Import-Anträge von Fahrzeugen künftig eine Vormerkung erforderlich.

Ab Dezember ist für die Eigentumsübertragung von Fahrzeugen eine Vormerkung nötig - Foto: pixabay.com
Ab Dezember ist für die Eigentumsübertragung von Fahrzeugen eine Vormerkung nötig - Foto: pixabay.com

Ab dem 3. Dezember 2018 werden beim Schalter der Abteilung Mobilität die Eigentumsübertragung und die Import-Anträge von Fahrzeugen nur mehr gegen Vormerkung abgewickelt. "Dies deshalb, damit wir längere Wartezeiten an den Schaltern vermeiden und weiterhin die Kundenzufriedenheit gewährleisten können", erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Die Vormerkung kann ab dem 26. November, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr erfolgen, und zwar telefonisch unter der Nummer 0471 413521 oder direkt beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität, Rittner Straße 12, im 1. Stock der Talstation der Rittner Seilbahn.

Mit jährlich mehr als 3000 Eigentumsübertragungen und nahezu gleich viel Fahrzeug-Importen aus dem europäischen Ausland nehmen allein diese beiden Dienste bei den Schaltern der Abteilung Mobilität sehr viel Zeit in Anspruch. Die Zahl der Kundenkontakte für diesen Service ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Mit gutem Grund, wie die Koordinatorin der Schalterdienste, Elisabeth Janes, erklärt: Aus Kostengründen, aufgrund der raschen Bearbeitung hinsichtlich Eigentumsübertragung und Zulassung von Fahrzeugen und weil für die Zulassungspapiere in deutscher Sprache keine Übersetzung erforderlich ist, wenden sich auch zahlreiche Kunden aus anderen italienischen Provinzen an den Schalterdienst Mobilität in Bozen. Aus organisatorischen Gründen sind auch andere Stellen, wie das Autoregisteramt in Bozen und das zuständige Amt in der Nachbarprovinz Trient dazu übergegangen, einige Dienste nur mehr gegen Vormerkung abzuwickeln.

 

 

 

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