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Strengere Kriterien für 5-Sterne-Hotels und -Campingplätze

Die Landesregierung hat die Durchführungsbestimmungen der Gastgewerbeordnung überarbeitet. Vor allem die 5-Sterne-Einstufung verlangt nun höhere Standards.

Qualität im Blick: Strengere Richtlinien für 5-Sterne-Hotels - Foto: LPA
Qualität im Blick: Strengere Richtlinien für 5-Sterne-Hotels - Foto: LPA

Einer überarbeiteten Durchführungsverordnung des Landesgesetzes Nr. 14/88 hat die Landesregierung heute (9. April) grünes Licht gegeben. Darin sind die Kriterien für die Einstufung von Gastbetrieben und Campingplätzen überarbeitet beziehungsweise ergänzt worden. Vor allem für 5-Sterne-Hotels und -Campingplätze sind die Änderungen von Bedeutung.

In den vergangenen Jahren hatten die 5-Sterne-Hotels in Südtirol stark zugenommen. Grund dafür war bislang die Möglichkeit, flächenmäßig stärker zu erweitern als etwa ein 4-Sterne-S-Haus. Mit einem Beschluss hat die Landesregierung vor zwei Wochen dieser Möglichkeit einen Riegel vorgeschoben. Denn nicht immer waren die jeweiligen Hoteliers bereit, dann tatsächlich den 5-Sterne-Service zu bieten, weil dieser eine höhere Anzahl an Mitarbeiter notwendig macht.

"Weil die Landesregierung in enger Abstimmung mit dem HGV aber darauf bedacht ist, den Qualitätstourismus zu fördern, hat der Funktionsbereich Tourismus nunmehr auch die Kriterien für die Einstufung verschärft", betont Tourismuslandesrat Arnold Schuler. Demzufolge sollen nur noch Hotels die 5-Sterne-Einstufung erhalten, die die Qualitätsstandards eines solchen nachweislich einhalten. Die 5-Sterne-Hotelführung wird verpflichtet, jährlich auf eigene Rechnung unabhängige sogenannte Mistery-Guest-Checks durchführen zu lassen. Darunter versteht man Qualitätskontrollen, die Fachbetriebe ohne Ankündigung und in geheimer Form durchführen. Auch der Personalschlüssel, also auf wie viele Gäste ein Mitarbeiter fällt, ist auf 1,25 angehoben worden und entspricht damit den internationalen Standards. 

Die Durchführungsverordnung enthält zudem überarbeitete Kriterien für die Einstufung von Campingplätzen. Die 5-Sterne-Kategorie war erst jüngst hinzugekommen und verfügte bislang über keinerlei Regelungen – auch diese sind nun festgelegt worden.

 

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