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Karfreitag: Ämter geschlossen, Osterdienstag: keine Regierungssitzung
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Osterzeit ergeben sich für Landesverwaltung und Landesregierung zwei Programmabweichungen: Am Karfreitag, 19. April, bleiben die Landesämter geschlossen. Ämter und Diensstellen der Landesverwaltung sind nach den Osterfeiertagen ab Dienstag, 23. April, wieder zugänglich. Am Osterdienstag entfällt die Sitzung der Landesregierung und damit auch die Pressekonferenz um 12.30 Uhr.
Auch während der Osterzeit sind alle notwendigen Landesdienste gewährleistet. So werden die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet sind auch die Feuerwehr-, Forst-, Umwelt- und Straßendienste.