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Kindergarten und Schule: Vor allem Fernunterricht bis 20. November

Südtirols Kindergärten und Schulen ändern ab Montag coronabedingt ihren Betrieb. Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 20. November.

Fernunterricht ist an Südtirols Kindergärten und Schulen vorerst bis 20. Novemberangesagt. (Foto: Unsplash)
Fernunterricht ist an Südtirols Kindergärten und Schulen vorerst bis 20. Novemberangesagt. (Foto: Unsplash)

Hauptsächlich Fernunterricht findet vom 16. bis zum 20. November 2020 an allen Schulen Südtirols statt. An den Kindergärten und an den Grundschulen werden die pädagogische Begleitung und der Unterricht in Präsenz eingeschränkt. Diese Neuerungen gelten für beinahe alle Kinder, Schülerinnen und Schüler – mit einigen Ausnahmen. Die Familien sind bereits informiert.

Vorgaben der Verordnung Nr. 69

Wesentliche Änderungen im Kindergarten- und Schulbetrieb werden am Freitag, 13. November 2020, mit der Verordnung Nr. 69 von Landeshauptmann Arno Kompatscher in Kraft treten. Kindergärten und Grundschulen bleiben in der Woche vom 16. November bis einschließlich 20. November 2020 geöffnet, die pädagogische Begleitung und der Unterricht in Präsenz werden allerdings nur für Kinder gewährleistet, deren Eltern, beziehungsweise Erziehungsverantwortliche, in essenziellen Diensten oder systemrelevanten Berufen tätig sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Kinder von Eltern oder Erziehungsverantwortlichen, die sich in einer nachweislich schwierigen sozialen Situation befinden und keine Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen. Dafür müssen die Eltern, beziehungsweise die Erziehungsverantwortlichen, einen Antrag in Form einer Selbsterklärung um Zulassung zum Unterricht oder zur pädagogischen Begleitung in Präsenz ausfüllen und an den Schulen und Kindergärten einreichen.

Kindergärten

Die pädagogische Begleitung in Präsenz wird an den deutschsprachigen Kindergärten vom 16. bis einschließlich 20. November eingeschränkt. Eltern, beziehungsweise Erziehungsverantwortliche, die in essenziellen Diensten oder systemrelevanten Berufen tätig sind, oder Eltern oder Erziehungsverantwortliche, die sich in einer nachweislich schwierigen sozialen Situation befinden und keine Möglichkeit zur Betreuung ihrer Kinder haben, können einen Antrag auf Zulassung zur pädagogischen Begleitung in Präsenz einreichen. Dieser muss direkt am Kindergarten in Papierform abgegeben oder via E-Mail direkt an den Kindergarten (nicht an die Direktion) gesandt werden. Ebenfalls einen Antrag auf Zulassung zur pädagogischen Begleitung in Präsenz können jene Eltern und Erziehungsverantwortlichen stellen, die – unabhängig von der Berufskategorie – ein Kind mit einer Beeinträchtigung im Sinne des Staatsgesesetzes 104/92 betreuen. Für alle anderen Kinder ist die pädagogische Begleitung in Präsenz ausgesetzt.

Grundschulen

An den deutschsprachigen Grundschulen findet vom 16. bis 20. November Fernunterricht statt. Für Kinder, deren Eltern in essenziellen Diensten oder systemrelevanten Berufen tätig sind, wird Präsenzunterricht angeboten, ebenso für jene Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung gemäß Staatsgesetz 104 aus dem Jahr 1992 oder für jene Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern, die sich – unabhängig von der Berufskategorie – in einer nachweislich schwierigen Situation befinden. Der Antrag auf Zulassung zum Unterricht in Präsenz muss direkt an der Schule in Papierform abgegeben oder via E-Mail direkt an die Schule (nicht an die Direktion) gesandt werden.

Mittelschulen

Auch an den Mittelschulen findet vom 16. bis 20. November 2020 hauptsächlich Fernunterricht statt. Zum Präsenzunterricht können wiederum Schüler und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung gemäß Gesetz 104/92 kommen oder jene, die sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden, die (anders als im Kindergarten und in der Grundschule) vom Sozialsprengel begleitet wird. Der Antrag auf Zulassung zum Unterricht in Präsenz muss via E-Mail an die jeweilige Direktion gesandt werden.

Oberschulen

Wie bisher wird an den Oberschulen Fernunterricht angeboten. Ausnahme sind auch hier Schüler und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung gemäß Gesetz 104/92 oder jene, deren Familien sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden, die (anders als im Kindergarten und in der Grundschule, aber gleich wie in der Mittelschule) vom Sozialsprengel begleitet wird. Der entsprechende Antrag muss via E-Mail an die jeweilige Direktion geschickt werden.

Anträge sind bis 13. November vorzulegen

Der Antrag um Zulassung zum Unterricht in Anwesenheit oder um Zulassung zur pädagogischen Begleitung in Präsenz muss bis Freitag, 13. November 2020, (12 Uhr) im jeweiligen Kindergarten, der jeweiligen Schule oder Direktion eingereicht werden.

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