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Schülerverkehrsdienst: Bis 15. Februar ansuchen!

Schülerinnen und Schüler, denen kein Liniendienst zur Verfügung steht, können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 15. Februar für das Schuljahr 2021/22 um einen Schülerverkehrsdienst ansuchen.

Um die Einrichtung eines Schülertransportdienstes kann bis zum 15. Februar angesucht werden. (Foto: Unsplash)
Um die Einrichtung eines Schülertransportdienstes kann bis zum 15. Februar angesucht werden. (Foto: Unsplash)

Bis zum 15. Februar können alle Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich anerkannte Schule oder eine Berufsschule in Vollzeit in Südtirol besuchen und den öffentlichen Verkehrsdienst nicht nutzen können, um die Einrichtung eines Schülerverkehrsdienstes ansuchen. Die Gesuchsvordrucke liegen in den Schulen auf. Die Ansuchen sind in den Schulsekretariaten einzureichen. 

Die Einrichtung eines Schülerverkehrsdienstes für Grund- und Mittelschüler ist möglich, wenn die Entfernung vom Wohnort bis zur nächstgelegenen Haltestelle oder zuständigen Schule mehr als zwei Kilometer ausmacht. Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Schülerverkehrsdienstes sind neben der Mindestentfernung von zwei Kilometern eine Mindestanzahl von zwei Schülern auf der entsprechenden Fahrstrecke.

Für Ober- und Berufsschüler gelten hingegen eine Mindestentfernung von zweieinhalb Kilometern zur nächstgelegenen Haltestelle und eine Mindestanzahl von drei Schülern als Voraussetzung für die Einrichtung des Dienstes.

"Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden in der Regel eine Hin- und eine Rückfahrt eingerichtet", informiert der Direktor im Landesamt für Schulfürsorge, Richard Paulmichl, "bei verpflichtend vorgeschriebenem Unterricht auch nachmittags." Der Jahrestarif für den Schülertransport beträgt 20 Euro.

 

 

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