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Wohnbau: Inputs aus Praxis werden umgesetzt

Im Austausch mit Experten der Wohnbauberatung hat Landesrätin Deeg mehrere Neuerungen am Wohnbauförderungsgesetz erarbeitet. Parallel dazu laufen die Arbeiten am neuen Landesgesetz weiter.

Im Austausch mit Experten der Wohnbauberatung hat Landesrätin Deeg wichtige Inputs für anstehende Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz erhalten. (Foto: pexels)
Im Austausch mit Experten der Wohnbauberatung hat Landesrätin Deeg wichtige Inputs für anstehende Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz erhalten. (Foto: pexels)

Das Wohnbauförderungsgesetz aus dem Jahr 1998 gibt seit über 20 Jahren die Grundausrichtung der Südtiroler Wohnbaupolitik vor. An einer Aktualisierung des Gesetzes wird in einem partizipativen und breit aufgestellten Prozess gearbeitet, vor allem um aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen. Auch ein Landesgesetz zum sozialen Wohnbau steht in den Startlöchern. Einige Änderungen benötigen allerdings einer schnelleren Umsetzung, weshalb die zuständige Landesabteilung Wohnungsbau parallel zum Gesetzentwurf an Anpassungen arbeitet. Vor Kurzem hat sich Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg zu diesen dringenden Änderungen mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Wohnbauberatung ausgetauscht. "Dieses und weitere Gespräche haben gute Inputs geliefert und uns darin bestärkt, wichtige Anpassungen des Gesetzes vorzuziehen. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger bereits in naher Zukunft von Vereinfachungen und wichtigen Neuerungen profitieren", betont Deeg.

Landesrätin Deeg wird die Änderungen über das Omnibusgesetz in die zuständige Gesetzgebungskommission im Landtag einbringen. Die Neuerungen betreffen unter anderem eine einfachere Abwicklung im Falle des Ablebens eines Antragsstellers. Künftig wird von der Erfüllung der Voraussetzungen vonseiten der Erben abgesehen. "Die Regelung kommt den hinterbliebenen Ehepartnern und den Kindern zugute und tragen dazu bei, den Verbleib im Eigenheim abzusichern", unterstreicht die Landesrätin. Eine Anpassung gilt künftig auch für getrennte oder geschiedene Antragstellende. Zudem werden Vereinfachungen bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit oder der Bewertung des Immobiliarvermögens der Familien eingebracht. "Das Land ist ein wichtiger Partner für viele Bürgerinnen und Bürger, wenn es darum geht, das Eigenheim zu realisieren. Diesen Weg wollen wir weiter beschreiten", ist Landesrätin Deeg überzeugt.

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