News
Vinschgau: Kriterien für Grenzpendler-Steuerausgleich unverändert
Über 73.000 Beschäftigte aus den italienischen Regionen Lombardei, Piemont, Aosta und auch aus Südtirol pendeln zu einem Arbeitsplatz in die Schweiz. Der Südtiroler beziehungsweise Vinschgauer Anteil liegt bei rund tausend Personen. Die meisten Südtiroler Grenzpendler stammen aus den Gemeinden Mals, Graun, Glurns, Laas, Schlanders, Schluderns, Prad am Stilfserjoch, Stilfs und Taufers. Im Obervinschgau hat es für viele Familien eine lange Tradition, zum Arbeiten in die Schweiz zu gehen. Seit 1974 regelt ein Abkommen zwischen Italien und der Schweiz die steuerliche Behandlung der Grenzpendler. Dieses sieht vor, dass Grenzgänger nur einmal, und zwar in der Schweiz, besteuert werden. Einen Teil dieser Einnahmen aus der Quellensteuer leiten die Kantone, in denen die Grenzpendler tätig sind, als finanziellen Ausgleich an die italienischen Wohnsitzgemeinden dieser Grenzgänger weiter. Dieses Abkommen ist zwar verfallen und eine Neuregelung ist ausgearbeitet. Diese soll 2023 in Kraft treten.
In der Zwischenzweit bleibt die bisherige Regelung für den Finanzausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden aber aufrecht. Die Landesregierung hat heute (6. Juli) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher ihre Zustimmung gegeben, dass die vom Staat festgelegten Kriterien für die Aufteilung und Verwendung des Steuerausgleiches von Seiten der Schweizer Grenzkantone auch für die Jahre 2020 und 2021 gültig bleiben. Die betroffenen Grenzgemeinden im Vinschgau hatten keine Einwände gegen die Regelung vorgebracht. In den vergangenen Jahren haben die Wohnsitzgemeinden der steuerlich anerkannten Grenzpendler in Richtung Graubünden rund 1,2 Million Euro als Grenzpendler-Steuerausgleich erhalten.