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Zusammenarbeit der Gemeinden: Landesgeld auch für Beratungstätigkeit

Um die öffentlichen Dienste in allen Gemeinden zu sichern, fördert das Land die Zusammenarbeit der Gemeinden auch finanziell. Zusätzliche Beiträge gewährt das Land nun auch für Beratungsleistungen.

Vom Meldeamt, den Sekretariatsdiensten und der Personalverwaltung über die öffentlichen Arbeiten und die Lizenzvergabe bis hin zu Buchhaltung und dem Gemeindesekretärsdienst…die Dienste und Aufgaben der Gemeinden sind nicht nur vielfältig, sie gestalten sich zunehmend komplexer. Damit die Gemeinden ihr Aufgabenspektrum gut bewältigen können und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen nachhaltig gesichert ist, setzt das Land auf die zwischengemeindliche Zusammenarbeit. Diese wurde im Rahmen der gesetzlichen Neuordnung der örtlichen Körperschaften (LG Nr. 18/2017) vorgesehen und wird seit Ende 2019 finanziell gefördert. Die Landesregierung hat im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden auch Einzugsgebiete vorgegeben, in denen Gemeinden mit möglichst homogenen sozioökonomischen und geografischen Eigenschaften zusammengefasst sind, die in der Regel aneinandergrenzen. Zudem wurde eine Mustervereinbarung ausgearbeitet. 

Für Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher ist die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, nicht nur was die Kleingemeinden angeht, ein Gebot der Stunde. „Viele Gemeinden arbeiten bereits in unterschiedlichen Bereichen zusammen. Die bisherige Erfahrung zeigt allerdings, dass diese Zusammenarbeit gut organisiert sein muss, um möglichst wirksam, zielorientiert und nachhaltig zu sein.“ Gemeinsam mit dem Präsidenten des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, hat der Landeshauptmann heute (22. Juli) im Rahmen einer Videokonferenz mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen eine Zusatzvereinbarung zur diesjährigen Gemeindenfinanzierung unterzeichnet, mit der das Land eine zusätzliche Finanzierung für externe Begleitungs- und Beratungstätigkeiten vorsieht. In der von der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport und dem Gemeindenverband vorbereiteten Vereinbarung, werden auch die Vorgehensweisen festgeschrieben. 

Qualität und Qualifikation bei diesen Dienstleistungen im Bereich von Unternehmens-, Management- und Organisationsberatung sind dem Gemeindenverband ein besonderes Anliegen. „Alle Unternehmen, Freiberufler und Freiberuflerinnen, die eine solche Beratungstätigkeit für die Gemeinden ausüben möchten, können sich in eine entsprechende Liste von Anbietenden eintragen lassen, die auf der Internetseite des Gemeindenverbandes unter www.gvcc.net und im Intranet zugänglich ist“, erklärt Gemeindenpräsident Schatzer, der sich davon einheitliche Dienstleistungen und Transparenz verspricht. 

„Um in den Genuss der Landesförderung zu kommen, müssen die Gemeinden dann jeweils bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres einen Antrag mit detaillierter Kostenaufstellung an das Amt für Gemeindenfinanzierung richten“, erklärt die zuständige Abteilungsdirektorin Marion Markart. Die verschiedenen Leistungen werden dann mit 80 Prozent der anerkannten Kosten bezuschusst. "Mit einem Leitfaden wollen wir Gemeindesekretäre und Führungskräfte in den Gemeindeverwaltungen in ihrer organisatorischen Arbeit und bei der Umsetzung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit unterstützen", informiert Abteilungsdirektorin Markart. Zusätzliche Checklisten seien dabei behilflich, den Ist-Zustand der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu erheben. 

Die detaillierten Informationen und die Vordrucke für die Gesuchstellung finden die Gemeinden auf den Landeswebseiten zum Thema Verwaltung unter Örtliche Körperschaften und Gemeinden (https://www.provinz.bz.it/verwaltung/oertliche-koerperschaften/gemeinden/480.asp).


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

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