News
Landesregierung passt Anlage A an
Die Landesregierung hat heute (15. März) die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 zu den Corona-Vorgaben angepasst.
Neu ist, dass der Konsum von Speisen und Getränken in Theater-, Konzert- und Kinosälen, sowie in Unterhaltungslokalen, sowie in ähnlichen Lokalen und in Orten, wo sportliche Veranstaltungen oder Liveaufführungen stattfinden, erlaubt ist.
Die Landesregierung ist in Abstimmung mit den anderen Regionen und mit der Regierung in Rom, um aufgrund der stabilen Situation in den Krankenhäusern schrittweise weitere Lockerungen auf den Weg bringen zu können.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten