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Krankenhaus Innichen: Landesregierung genehmigt Umstrukturierung
Am heutigen Dienstag (26. April) hat sich die Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Natur, Landschaft und Raumentwicklung Maria Hochgruber Kuenzer den positiven Abschluss der Dienststellenkonferenz für das Projekt "Umstrukturierung des Krankenhauses Innichen" zu Eigen gemacht und beschlossen, das Projekt und die damit verbundene Abänderung des Bauleitplanes der Gemeinde Innichen zu genehmigen. Diese besteht in der Abänderung der Durchführungsbestimmungen der "Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen".
"Mit der Genehmigung der Bauleitplanänderung wurde heute ein wichtiger Schritt in der Umsetzung dieses für die lokale Bevölkerung so bedeutenden Projekts gesetzt", erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer. "Damit wird die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum gestärkt und sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger des Hochpustertals wohnortnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen können."
Bei dem Projekt "Umstrukturierung des Krankenhauses Innichen" des Gesundheitsbezirks Bruneck des Südtiroler Sanitätsbetriebs handelt sich um ein Projekt von Landesinteresse. Für das urbanistische Verfahren ist demnach das Landesamt für Landesplanung und Kartografie zuständig.
Das Projekt betrifft drei große Bereiche: den Umbau des dritten Stockwerks des Westflügels und dessen Erweiterung durch eine Überbauung des Nordflügels, um den OP-Trakt zu vergrößern und zu modernisieren; an der Südseite des Nordflügels, im Innenhof, die Errichtung eines neuen Zugangs mit Wetterschutzvordach, zwei Bettenaufzüge, von denen einer ein Feuerwehraufzug ist, und ein geschütztes Treppenhaus; im Norden des Südflügels, im Innenhof, die Errichtung eines zweistöckigen zentralen Neubaus für Empfangsbereich und allgemeine Dienste mit der Wiederherstellung des historischen Zugangs zum Krankenhauskomplex von der Attostraße aus. Die bestehende Gesamtkubatur beläuft sich auf 47.871 Kubikmeter, dazu kommt eine neue Kubatur von 5.782 Kubikmetern.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Dienststellenkonferenz einberufen, die nach Eingang der notwendigen Gutachten positiv abgeschlossen werden konnte. Positive Gutachten (zum Teil mit Auflagen) haben die Landesämter für Wildbach- und Lawinenverbauung Ost, für Archäologie, für Brandverhütung, für Landschaftsplanung, für Bau- und Kunstdenkmäler und für Geologie und Baustoffprüfung erteilt.
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