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Aktives Altern: Landesregierung genehmigt Gesetzentwurf

Das Land stärkt das Aktive Altern: "Bestehende Dienste werden besser vernetzt und neue Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Lebensqualität der älteren Generation zu steigern", sagt Landesrätin Deeg.

Der demografische Wandel ist längst auch in Südtirol angekommen: Ein Zeichen dafür ist, dass es immer mehr ältere Menschen gibt. Die meisten von ihnen sind jedoch bis ins hohe Alter fit und rüstig. Genau dies soll durch ein neues Landesgesetz weiter gefördert werden. Die Landesregierung hat heute (3. Mai) auf Vorschlag von Sozial- und Seniorenlandesrätin Waltraud Deeg einem Gesetzesentwurf zugestimmt, mit dem das Aktive Altern unterstützt wird. "Der demografische Wandel ist ein wichtiges Thema der Zukunft. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die rechtliche Basis dafür, das selbstbestimmte, aktive Altern stärker als bisher mit Maßnahmen voranzubringen", hob Landerätin Deeg bei der heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfes hervor. Es handle sich hierbei um ein Rahmengesetz, das sich an europäische Realitäten orientiere, auch die Europäische Kommission beschäftige sich intensiv mit diesem Thema: "Es geht darum, diesen Prozess nicht nur geschehen zu lassen, sondern ihn aktiv zu gestalten – auch und vor allem in Südtirol", sagte die Landesrätin.

Am neuen Gesetz wird seit Herbst 2019 in einem partizipativen Prozess gearbeitet. "Dabei wurden die Rahmenbedingungen abgesteckt, was es präventiv braucht, um die Lebensqualität der Seniorinnen und Senioren zu verbessern“, führte Deeg aus. Auch die Pandemie habe gezeigt, dass es wichtig sei, die Autonomie und Selbstständigkeit der älteren Generation zu fördern, gleichzeitig aber mit Unterstützungsleistungen zur Seite zu stehen, ist Landesrätin Deeg überzeugt. Vor zwei Wochen hat sie, gemeinsam mit Amtsdirektorin Brigitte Waldner und ASWE-Direktor Eugenio Bizzotto Daten und Fakten zu den Leistungen für Seniorinnen und Senioren vorgestellt (LPA hat berichtet) – diese seien wichtig und müssten weiter gestärkt werden. Zudem brauche es aber auch weitere Maßnahmen, um  die Lebensqualität der älteren Generation weiter zu verbessern: "Das neue Gesetz bietet den rechtlichen Rahmen für Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen: Von den Wohn- und Lebensräumen, der Mobilität und der Gesundheit, hin zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe, hin zu Arbeit und Ehrenamt. Denn eines ist sicher: Aktive Seniorinnen und Senioren sind ein großer Mehrwert für die gesamte Gesellschaft", unterstrich Deeg.

Der Gesetzentwurf sieht zudem die Einführung eines Seniorenbeirates als unterstützendes Organ der Landesregierung und die Figur des Seniorenanwalts bzw. der Seniorenanwältin vor. Der Beirat soll mit Vertretungen der unterschiedlichen Interessensorganisationen der Seniorinnen und Senioren besetzt werden, der oder die Seniorenanwältin bzw. der -anwalt hingegen würde als neue Institution beim Südtiroler Landtag eingeführt werden. Besonders während der Pandemie habe sich gezeigt, dass der Bedarf nach einem besonderen Sprachrohr für Seniorinnen und Senioren gegeben sei, die sich für den Schutz der Rechte der Senioren stark mache, betont Deeg. Es gehe allerdings auch darum, Seniorinnen und Senioren zu beraten, sie zu informieren und die Gesellschaft für Seniorenanliegen zu sensibilisieren. "Der Gesetzentwurf setzt nun, nach drei Jahren guter, partizipativer und intensiver Vorbereitungszeit, seinen Weg im Landtag fort, um dann möglichst bald in die Umsetzung gehen zu können", erklärte die Sozial- und Seniorenlandesrätin.


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