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Aufbaufonds: Über 5 Millionen Euro für Architektur und Landschaft
Über den staatlichen Wiederaufbaufonds (Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza PNRR) werden Projekte zum Schutz und zur Aufwertung von Architektur und Landschaft im ländlichen Raum gefördert. 600 Millionen Euro hat das Kulturministerium mit dem Ministerialdekret Nr. 107 vom 18. März 2022 auf gesamtstaatlicher Ebene für die Investitionslinie 2.2 "Schutz und Aufwertung der Architektur und der Landschaft im ländlichen Raum" bereitgestellt. Für Südtirol stehen Mittel in der Höhe von rund 5,57 Millionen Euro für mindestens 37 Eingriffe zur Verfügung. Den entsprechenden Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen hatte die Landesregierung per Beschluss am 26. April 2022 genehmigt.
"Wir hoffen, dass sich die Südtirolerinnen und Südtiroler zahlreich an diesem Projektaufruf beteiligen, ihre Vorhaben umsetzen und damit zur Erhaltung ländlicher Kulturdenkmäler beitragen werden", erklärte die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer bei der heutigen (4. Mai) Präsentation des Projektaufrufs im Landhaus 1 in Bozen. Ab sofort und noch bis 20. Mai 2022 ist es möglich, Projektanträge einzureichen.
Hauptziel des Aufrufs ist es, historische ländliche Architektur und ländliche Landschaften zu schützen und diese aufzuwerten. Dies soll durch die Aufwertung materieller und immaterieller Kulturgüter sowie die Erhaltung und Wiederherstellung der Landschaftsqualität von Orten erfolgen. Auch Initiativen und Aktivitäten im Zusammenhang mit nachhaltigem Kulturtourismus, Traditionen und lokaler Kultur sollen gefördert werden. "Wichtig dabei ist: Vorhaben, die Objekte in bebauten Gebieten betreffen, sind nicht förderfähig. Vielmehr geht es um Objekte im landwirtschaftlichen Grün", betonte die Landesrätin. "Konkret können ländliche Gebäude (wie Mühlen), ländliche Strukturen (wie Brunnen, Zäunen, Öfen oder Scheunen) und Elemente der lokalen Kultur, Religiosität und Tradition (wie Kapellen, Votivbilder oder Bildstöcke) über dieses Programm saniert und gefördert werden."
Für Südtirol 5,57 Millionen Euro vorgesehen
Um ein starke Streuung der Investition im ländlichen Raum zu erreichen, hat das Ministerium einen Höchstbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vorgesehen. Wie Frank Weber, Direktor des Ressorts für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege, bei der heutigen Pressekonferenz erklärt hat, sind Projekte in Gebieten mit hohem landschaftlichem Wert und Projekte auf Kulturtourismusrouten zu bevorzugen. "Die Verfügbarkeit über die Immobilie muss für fünf Jahre nach Abschluss der finanzierten Maßnahme gegeben sein", so Weber.
Zudem müssen die betreffenden Güter für einen angemessenen Zeitraum für die öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen. "Damit soll sichergestellt werden, dass das ländliche Kulturerbe nicht nur erhalten, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird", unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Einreichfrist: 20. Mai 2022
Antragsteller können private Rechtsträger, zivilrechtlich anerkannte kirchliche Einrichtungen, Einrichtungen des dritten Sektors und Stiftungen, Genossenschaften, Einzel- oder Kapitalgesellschaften sein, die Güter, die zum ländlichen Kulturerbe gehören, besitzen oder darüber verfügen können.
Die Ausschreibung ist ab heute (4. Mai) offen. Der letzte Termin für die Einreichung der Projektanträge ist der 20. Mai 2022. Eine Bewertungskommission überprüft die eingereichten Anträge und übermittelt die Liste der förderfähigen Projekte innerhalb 31. Mai an das Kulturministerium. "Für diese Projekte muss bis 30. Juni 2023 der Beginn der Arbeiten erfolgt sein. Bis 31. Dezember 2025 schließlich müssen die Arbeiten abgeschlossen sein", ergänzt Ressortdirektor Weber.
Sämtliche Informationen zum Projektaufruf finden sich auf den Landeswebseiten im Bereich "Politik, Recht und Außenbeziehungen".
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten