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Bauern: Frist für Vorsorge-Beitragseinzahlungen verlängert
Bauern, Halb- und Teilpächter können jährlich über ein Patronat um einen regionalen Zuschuss im Ausmaß von 50 Prozent der geschuldeten Sozialbeiträge für Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrente ansuchen. Ausbezahlt wird der Beitrag schließlich von der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung. Im Vorjahr erhielten dadurch 3814 Begünstigte eine Unterstützung im Ausmaß von 6,3 Millionen Euro. Zu den Voraussetzungen, um für diesen Beitrag ansuchen zu können, zählt die Einzahlung der Sozialbeiträge an das Nationale Fürsorgeinstitut (NISF/INPS). Selbes gilt für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten.
Nachdem es auch in diesem Jahr zu einer verspäteten Mitteilung von Seiten des Nationalen Fürsorgeinstituts gekommen ist, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg beschlossen, die Fristen für die Beitragsansuchen für den Rentenversicherungszuschuss für Bauern, Halb- und Teilpächter zu verschieben. Folglich gilt der 31. August 2022 als Abgabetermin für die Ansuchen, um den Zuschuss auf die Rentenversicherung und der 31. Oktober 2023 als letzter Abgabetermin für Ansuchen, um einen Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten für die Jahre 2020 und 2021 zu erhalten. Die Patronate wurden bereits über die Änderung informiert und stehen den Antragstellenden mit Rat und Tat zur Seite.
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