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Schulausspeisung: Land Südtirol hebt Finanzierungbeiträge an
Damit Südtirols Gemeinden die Ausgaben für die Schulausspeisung decken können, erhalten sie im Rahmen der Gemeindenfinanzierung auch Geldmittel von der Landesverwaltung. Ausschlaggebend für deren Bemessung ist die Anzahl der Mahlzeiten, die während des Schuljahres verabreicht werden. Je Mahlzeit gewährt das Land einen Pauschalbeitrag.
Heute (23. August) hat die Landesregierung grünes Licht für die Anpassung dieser Pauschalbeiträge gegeben. Sie hat den Entwurf eines Zusatzabkommens zur Gemeindenfinanzierung 2022 genehmigt, mit dem die Pauschalbeiträge ab dem Jahr 2023 angehoben und auch die Zuweisungen geregelt werden. Zudem hat sie den Landeshauptmann ermächtigt, diese Zusatzvereinbarung gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates der Gemeinden zu unterzeichnen. Da die Kosten für die Zubereitung der Mahlzeiten nachweislich angestiegen seien, habe man sich mit dem Rat der Gemeinden auf eine Anhebung der Beträge verständigt, informiert der Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat.
Im Sinne der neuen Vereinbarung erhalten die Gemeinden vom Land demnach für Mahlzeiten, die in Schulmensen, Kindergärten und anderen Mensen zubereitet werden, bei einem angenommenen Durchschnittspreis von neun Euro (bisher 8 €) einen Beitrag von 3,33 Euro (bisher 2,96 €). Sofern die Mahlzeiten von Gasthäusern, einem Cateringservice oder ähnlichem ausgegeben werden, geht die Vereinbarung von einem Durchschnittspreis von zehn Euro aus und sieht einen Beitrag von 3,70 Euro vor.
Berücksichtigt wird auch weiterhin die Anzahl der Mahlzeiten, die ausgegeben werden. Bei bis zu 5000 Mahlzeiten pro Mensastelle und Jahr werden die genannten Pauschalbeträge zu 100 Prozent ausbezahlt. Der Prozentsatz senkt sich bei bis zu 10.000 Mahlzeiten auf 95, bei bis zu 20.000 Mahlzeiten auf 90, bei bis zu 50.000 Mahlzeiten auf 85 und mehr als 50.000 Mahlzeiten auf 80 Prozent. Werden die Mahlzeiten von Schülerinnen und Schülern eingenommen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, werden sie – wie bisher – um 20 Prozent erhöht.
Die Gemeinden haben nun noch bis 31. August 2022 Zeit, um dem Gemeindenverband die Anzahl der im Schuljahr 2021/2022 bereitgestellten Mahlzeiten mitzuteilen. Dabei ist auch anzugeben, wie viele der Mahlzeiten für nicht in der Gemeinde ansässige Schülerinnen und Schüler zubereitet wurden. Berücksichtigt werden auch die Mahlzeiten der Personen oder Lehrpersonen, die mit der Mensaaufsicht betraut waren. Die Beiträge werden dann im Februar 2023 von der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport den Gemeinden zugewiesen.
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