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50 Jahre Zweites Autonomiestatut: Festakt am 5. September in Meran
Das Land Südtirol blickt am diesjährigen Tag der Autonomie, 5. September, in feierlichem Rahmen auf ein halbes Jahrhundert Zweites Autonomiestatut zurück.
Bei der Veranstaltung "50 Jahre Zweites Autonomiestatut - Festakt mit Konzert des Haydn Orchesters"
am 5. September 2022
ab 17.00 Uhr
im Kurhaus von Meran
werden Österreichs Bundesministerin für EU und Verfassung und Italiens Minister für Wirtschaft und Finanzen die Ehrengäste sein. Sie und der Südtiroler Landeshauptmann werden im Rahmen der Veranstaltung die Festansprachen halten. Zuvor werden Oliver Paasch, Ministerpräsident der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Thinlay Chukki, Vertreterin der tibetischen Exilregierung sowie die Landeshauptleute aus den beiden Euregio-Partner- und Nachbarländern Tirol und Trentino Grußworte entrichten.
Zum Festakt werden mehr als 400 geladene Gäste erwartet. Interessierte können die von Karin Gschnitzer und André Comploi moderierte Veranstaltung im Fernsehen auf Rai Südtirol und online auf dem Youtube-Kanal des Landes Südtirol verfolgen. Dabei erwartet sie auch ein speziell für diesen Anlass ausgewähltes musikalisches Programm des Haydn-Orchesters und des Landesjugendchors Südtirol.
2022: Welche Höhepunkte der Südtirol Autonomie wann gefeiert werden
Tag der Autonomie:
Am 5. September 1946 unterzeichneten der österreichische Außenminister Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide Degasperi den sogenannten Pariser Vertrag. Dieser Vertrag war der erste Schritt auf dem Weg zur heutigen Südtirol-Autonomie, mit dem sie – im Unterschied zu anderen – eine völkerrechtliche Grundlage erlangte. Seit vielen Jahren begeht das Land Südtirol deshalb am 5. September traditionell den Tag der Autonomie.
50 Jahre Zweites Autonomiestatut:
Am 20. Jänner 1972 trat das neue Autonomiestatut in Kraft. Es bildet die Grundlage für den Minderheitenschutz und sichert gleichzeitig die Gleichberechtigung sowie den Schutz aller drei Sprachgruppen in Südtirol. In der Folge konnte das Land eine weitreichende Verwaltungs- und Gesetzgebungsautonomie aufbauen. 50 Jahre nach dem Inkrafttreten stellt das Land Südtirol das Zweite Autonomiestatut in den Mittelpunkt der Feierlichkeiten am heurigen Tag der Autonomie.
30 Jahre Streitbeilegung:
Am 11. Juni 1992 erfolgte mit der Streitbeilegung durch Österreich gegenüber Italien die formelle Beendigung des vor der UNO aufgeworfenen Südtirol-Streits. Alle im Südtirol-Paket vorgesehenen Maßnahmen gelten als umgesetzt, das Ziel eines effizienten Minderheitenschutzes als erreicht. Die internationale Verankerung bleibt ein wesentliches Erkennungsmerkmal der Südtirol-Autonomie. 30 Jahre Streitbeilegung sind der zweite Meilenstein im heurigen Jubiläumsjahr 2022. Die Feierlichkeiten fanden am 11. Juni im Stadttheater in Bozen statt (LPA hat berichtet).
Informationen zur Südtirol-Autonomie mit Schwerpunkt Zweites Autonomiestatut und eine Übersicht über die weiteren Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2022 sind auf einem eigenen Autonomie-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol zu finden.
Informationen für die Medien:
Journalistinnen und Journalisten, Fotografinnen und Fotografen sowie Kameraleute benötigen eine Akkreditierung, um den Festakt im Kurhaus mitzuverfolgen. Die entsprechenden Anmeldungen nimmt das Landespresseamt (lpa@provinz.bz.it) bis Montag, 5. September um 10.00 Uhr per E-Mail entgegen. Die Akkreditierungspässe können am Montag, 5. September von 15.30 bis 16.15 Uhr an einer für die Medien ausgewiesenen Stelle im Empfangsbereich des Kurhauses abgeholt werden (Eingang von der Freiheitsstraße aus). Eine Simultanübersetzung ist garantiert.
Zum Festakt im Saal sind Journalistinnen und Journalisten sowie Fotografen und Fotografinnen zugelassen, jedoch keine Kameraleute. Entsprechende Plätze werden im Saal reserviert. Die Bühne darf während des Festakts nicht betreten werden. Audio- und Videomaterial stellt Rai Südtirol als Host Broadcaster vor Ort zur Verfügung (Kontakt für Fragen im Vorfeld: thomas.rabanser@rai.it). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Guido Steinegger (guido.steinegger@provinz.bz.it, Tel.: 0471 411191).
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