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Amt der Vertrauensrätin wird neu besetzt

Vor zwei Jahren war die Bozner Anwältin Marcella Pirrone zur ersten Vertrauensrätin der Landesverwaltung ernannt worden. Nun wird das Amt neu ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis 6. März 2023 möglich.

Die Maßnahmen zum Schutz der Würde des Landespersonals, welche die Landesregierung 2020 erlassen hat, bilden die rechtliche Grundlage für das Amt des Vertrauensrates beziehungsweise der Vertrauensrätin. Es handelt sich dabei um eine verwaltungsexterne Anlaufstelle, an die sich Bedienstete der Landesverwaltung wenden können, die Diskriminierung, moralische, körperliche oder sexuelle Belästigung erfahren oder gemobbt werden. Der Vertrauensrat oder die Vertrauensrätin bietet Beratung und Betreuung an, sucht nach Konfliktlösungen und vermittelt. 

Bewerbungen bis 6. März möglich

Nachdem die bisherige und erste Vertrauensrätin Marcella Pirrone nach zweijähriger Tätigkeit ihr Amt zurücklegt, soll die Ombudsstelle neu besetzt werden. Generaldirektor Alexander Steiner bedankt sich bei Marcella Pirrone für die kompetente und lösungsorientierte Art, mit der sie das Amt zwei Jahre lang ausgeübt hat und für die gute Zusammenarbeit: "Ihre vertrauensbildende und konstruktive Art hat in vielen Fällen dazu beigetragen, Konflikte zu bereinigen und Hilfen bereitzustellen. Wir hoffen nun, eine ebenso engagierte Nachfolgerin oder einen gleichermaßen engagierten Nachfolger zu finden."  

Das Landesamt für Personalentwicklung hat nun ein entsprechendes Auswahlverfahren ausgeschrieben. Die Bekanntmachung (Nr. 015167/2023) zur Bewerbung für die Funktion der Vertrauensperson der Südtiroler Landesverwaltung wurde am 17. Februar 2023 im Portal der Landesvergabeagentur AOV unter der Sektion Vergabebekanntmachungen (Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it) veröffentlicht.

Wer kann sich bewerben? 

Gesucht wird nach Akademikerinen und Akademikern, die ein mindestens vierjähriges Studium absolviert haben und über eine mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung verfügen, wobei sie drei davon in einem der Bereiche Chancengleichheit oder Bekämpfung von Diskriminierung, oder Arbeitserfahrung in Mediation, Arbeitsrechtsberatung, Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung und -beratung beziehungsweise Psychotherapie gesammelt haben. Vorausgesetzt werden ausgezeichnete Kenntnisse der italienischen und deutschen Sprache sowie IT-Kenntnisse. Landesbedienstete sowie Personen, die in einem Interessenskonflikt mit der Landesverwaltung stehen, können sich nicht bewerben.

Drei Jahre im Amt

Die Vertrauensperson wird vorerst für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt. Dieser Auftrag kann um maximal drei weitere Jahre verlängert werden. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach dem Bedarf und der Nachfrage von Seiten der Landesbediensteten. Er darf maximal 300 Arbeitsstunden pro Jahr betragen. Als qualifizierte Fachperson ist die Vertrauensperson weisungsunabhängig und unterliegt der Schweigepflicht.

Bewerbungen können ab sofort und bis 6. März 2023 (17 Uhr) an die zertifizierte Mail-Adresse (Pec) des Amtes für Personalentwicklung (personalentwicklung.sviluppopersonale@pec.prov.bz.it) gerichtet werden. Informationen erteilt dort Eva Trenkwalder (E-Mail: eva.trenkwalder@provinz.bz.it, Tel.: 0471 414857).


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