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#Bilanz18_23 (3/4): Landschaftspflege durch Beiträge fördern
Der Aufwertung des traditionellen Landschaftsbildes kommt in Südtirol eine große Bedeutung zu: Seit 1975 werden auf der Grundlage des Landschaftsschutzgesetzes und nunmehr des neuen Landesgesetzes "Raum und Landschaft" Beiträge für die Erhaltung und Aufwertung der Südtiroler Kulturlandschaft vergeben. An diese Tatsache erinnerte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute (3. Juli) im Rahmen ihres Mediengesprächs zum Ende der Legislaturperiode im Ansitz Rottenbuch in Bozen. "Auch in den vergangenen fünf Jahren hat die Landesregierung der Gestaltung und Pflege der Landschaft einen wichtigen Stellenwert eingeräumt", berichtete die Landesrätin.
Allein 2022 sind knapp 3 Millionen Euro an Landschaftspflegebeiträgen gewährt worden: 43 Prozent der Anfragen betrafen Holzzäune, 25 Prozent entfielen auf Schindeldächer, weitere 23 Prozent auf Trockenmauern. Für Vorhaben außerhalb der Schutzgebiete ist 2022 eine Fördersumme von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, während für Vorhaben innerhalb der Schutzgebiete rund 500.000 Euro vorgesehen wurden. Insgesamt 659 Anträge um Förderung sind 2022 eingegangen und bearbeitet worden. "Diese Zahlen belegen, dass weiterhin reges Interesse am Landschaftspflegeprogramm der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung besteht", betonte Kuenzer.
Investition in Landschaftsbild und Sicherheit
Bei den förderfähigen Vorhaben handle es sich um Elemente der Kulturlandschaft, die ohne Förderung seitens der öffentlichen Hand verloren gehen würden. Dazu gehören verschiedene Typen von Schindeldächern, traditionelle Holzzäune und ökologisch wertvolle Trockenmauern. Auch die ordentliche Instandhaltung von naturbelassenen Waalen sowie innerhalb von Schutzgebieten die ordentliche Instandhaltung der Zufahrts- und Wanderwege werden gefördert. Traditionelle Landschaftselemente seien aber nicht nur schön anzusehen, sondern – wie im Falle der Trockenmauern im steilen Gelände – auch wesentlich für die Sicherheit, führte die Landesrätin aus.
Überarbeitung der Förderkriterien und Digitalisierung des Verfahrens
2022 erfolgte eine grundlegende Überarbeitung der Förderkriterien für die Landschaftspflegebeiträge, um sie "zukunftsfit" zu machen, so Hochgruber Kuenzer. So sind die Beitragssätze inner- und außerhalb von Schutzgebieten einander angepasst worden, die Richtlinien insgesamt wurden vereinfacht und bürgerfreundlicher konzipiert, so dass sie für die Antragstellenden ein Leitfaden sein können.
Mit 1. Februar 2023 wurde zudem das Vergabeverfahren für Förderbeiträge im Bereich der Landschaftspflege vollständig digitalisiert. "Das ermöglicht eine rationellere Abwicklung des Verfahrens und kommt den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zugute", unterstreicht die Landesrätin. Damit seien die Weichen gestellt, dass "weiterhin unterstützt werden kann, wer – freiwillig – in die Erhaltung und Verbesserung des traditionellen Landschaftsbildes in Südtirol investiert", sagte Hochgruber Kuenzer abschließend.
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