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Über 1,6 Millionen Euro für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

1,6 Millionen Euro stehen für Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitslosen in Südtirol bereit. Projekteinreichungen sind bis 12. September 2023 möglich.

Keine Frage, die Bezeichnungen sind kompliziert und – noch – nicht allzu geläufig; sie beinhalten allerdings eine wichtige arbeitsmarktpolitische Zielmarke: Die Südtiroler Landesregierung hat heute (11. Juli) den Weg frei gemacht für die Finanzierung neuer und dauerhaft verfügbarer Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Damit kann am Freitag (14. Juli) der erste öffentliche Aufruf zur Projekteinreichung im Rahmen des Programms zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende (Garanzia di occupabilità dei lavoratori - Gol) veröffentlicht werden. Im Rahmen dieses Aufrufs stehen insgesamt 1,6 Millionen Euro für Maßnahmen zur Verfügung, die die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitslosen verbessern, um sie in Arbeit zu bringen. Es handelt sich um Mittel aus dem EU-finanzierten staatlichen Aufbau- und Resilienzplan (Pnrr). Die Einreichfrist für Finanzierungsansuchen endet am 12. September 2023 um 12 Uhr.

Vorrang für aktive Arbeitsmarktpolitik

Was sich hinter dieser neuen Bezeichnung verbirgt, erläutert der für Arbeit zuständige Landesrat Philipp Achammer: "Der Vorrang der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird nun umgesetzt. Dieser Aufruf richtet sich an private Anbietende, die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Kurse, Beratung und Orientierung für die in den Südtiroler Arbeitsvermittlungszentren (AVZ) eingetragenen Arbeitslosen anbieten und hierfür um Förderung ansuchen. Dafür stehen in den nächsten Jahren bis zu 3,2 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung."  

Chance für Südtirols Weiterbildungslandschaft 

Angesichts von Arbeitsmarkttransformation und Arbeitskräfteknappheit gibt das Land Südtirol der aktiven Arbeitsmarktpolitik – in diesem Fall Wiedereingliederungsmaßnahmen – den Vorrang gegenüber Lohnersatzleistungen und will die Umsetzung der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie für den Südtiroler Arbeitsmarkt vorantreiben. Dabei sei der eben veröffentlichte Aufruf für die heimische Weiterbildungslandschaft von großer Bedeutung, betont Arbeitsmarktservice-Direktor Stefan Luther. "Uns bietet sich eine Chance: Die Arbeitsvermittlungszentren wissen immer besser über die Arbeitsmarkthürden der Arbeitslosen Bescheid. In enger Abstimmung mit privaten und öffentlichen Weiterbildungsanbietern werden Maßnahmen angeboten, um diese Hemmnisse abzubauen. Erstmals kommen private Anbieter sehr stark ins Spiel", bringt Luther eine der wesentlichen Innovationen auf den Punkt. 

Informationsveranstaltung für private Weiterbildungsanbietende

Was auf den ersten Blick einfach scheinen möge, mache eine neue, aufeinander abgestimmte Arbeitsweise notwendig. "Für die privaten Weiterbildungsanbietenden vor Ort ist diese Art des Aufrufes sicherlich Neuland. Aus diesem Grund laden wir am 31. Juli 2023 zu einer Informationsveranstaltung." Diese findet von 14.30 bis 16.30 Uhr im Arbeitsmarktservice im Landhaus 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen statt.

Dabei werden die Weiterbildungsanbietenden unter anderem über die drei zur Finanzierung zugelassenen "Gol"-Maßnahmenwege informiert: den Einstieg und Wiedereinstieg in die Arbeitswelt, die Weiterbildung (Upskilling) und die Ausbildung beziehungsweise Umschulung (Reskilling). Angesichts der Besonderheiten des Südtiroler Arbeitsmarktes nehmen Sprachkurse und – Stichwort Digitalisierung – Kurse zur Schließung der digitalen Lücke eine besondere Rolle ein. Zudem wird die Einteilung Südtirols in drei operative "Landesteilgebiete" erläutert.

Wirtschafts- und Arbeitsstandort Südtirol weiter stärken

Landesrat Achammer unterstreicht, dass beträchtliche politische und administrative Abstimmungsarbeit geleistet wurde, um den Aufruf veröffentlichen zu können: "Ich sehe mit Genugtuung, dass Südtirol eine leistungsfähige arbeitsmarktpolitische Maßnahmeninfrastruktur erhält, bei der private und öffentliche Akteure kooperieren. Vorgemerkte Arbeitslose kommen nach erfolgtem Assessment durch die Arbeitsvermittlungszentren (AVZ) in den Genuss maßgeschneiderter Kurse und weiterer Dienstleistungen. Somit können sie am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Und das unmittelbar und gut verteilt in allen Bezirken Südtirols. An Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden verstärkter als noch heute Arbeitskräfte vermittelt, die über die erforderlichen Kompetenzen verfügen."

Der Aufruf zur Bereitstellung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zielt auf die Stärkung des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Südtirol ab. Weitere Aufrufe folgen in den nächsten Monaten. Dabei werden Menschen mit Beeinträchtigung auf dem Arbeitsmarkt im Fokus stehen.


Informationen
www.ausschreibungen-südtirol.it

Ansprechpersonen
Georg Ambach, Direktor Verwaltungsamt Arbeitsmarkt (georg.ambach@provinz.bz.it)
Francesca Malara, Direktorin Amt für Arbeitsvermittlung (francesca.malara@provincia.bz.it)

Anmeldungen zur Informationsveranstaltung
Formlose Anmeldung zur Informationsveranstaltung innerhalb 27. Juli 2023 an Werner Pramstrahler (werner.pramstrahler@provinz.bz.it). Der Veranstaltungsraum wird den Teilnehmenden am 28. Juli per Mail mitgeteilt.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

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