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Fasching 2024: Landesämter an zwei Nachmittagen geschlossen
Die Ämter der Landesverwaltung bleiben – wie vom Gesetz vorgesehen – an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, dem 8. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag kommender Woche, dem 13. Februar, bleiben die Tore der Landhäuser geschlossen.
Wichtige Not- und Informationsdienste – darunter Zivilschutz, Feuerwehr- und Straßendienst sowie die Verkehrsmeldungen – sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet.
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