An die bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

Die an die Bediensteten der Südtiroler Landesverwaltung erteilten Aufträge sind Teil der im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Aufgaben; die entsprechenden Vergütungen sind in der Gesamtentlohnung enthalten.

Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die "Verordnung über die Nebentätigkeiten", Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.

Siehe auch Artikel 13 (Unvereinbarkeit und Verbot der Ämter- und Auftragshäufung) des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6 - " Personalordnung des Landes".

 

http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/bedienstete-erteilte-autorisierte-auftraege.asp

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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